Stand: 01.04.2020
Alle Verträge der DMI Software Deutschland GmbH werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge zwischen den Vertragsparteien. Hierzu bedarf es keinem erneuten Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen der Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn die DMI Software Deutschland GmbH ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Dem Hinweis in Formularen auf eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabsprachen und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung. Alle Erklärungen der DMI Software Deutschland GmbH können auf elektronischem Wege an Kunden und Geschäftspartner gerichtet werden. Dies gilt auch für die Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(1) Angebote der DMI Software Deutschland GmbH verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Alle angegebenen Preise sind netto Euro-Preise, sofern nicht anders vermerkt. Rechnungen – wenn nicht anders ausgewiesen – haben eine Zahlungsfrist von 14 Tagen. Bei verspäteten Zahlungen wird der ausstehende Betrag nach Verstreichen der ersten Mahnfrist mit dem gesetzlich zulässigen Zins verzinst. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die DMI Software Deutschland GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und endgültig gutgeschrieben ist.
(2) Ist keine konkrete Sache vereinbart, ist die DMI Software Deutschland GmbH berechtigt, Veränderungen an der Sache oder Leistung vorzunehmen, wenn diese Änderungen Verbesserungen darstellen, aus technischen oder anderen nicht von der DMI Software Deutschland GmbH zu vertretenden Gründen notwendig und dem Kunden zumutbar sind. Bewirken diese Veränderungen eine Preissteigerung von mehr als zehn Prozent kann der Kunde von dem Vertrag zurücktreten.
(3) Verträge über Leistungen der DMI Software Deutschland GmbH kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die DMI Software Deutschland GmbH zu Stande. E-Mail-Kommunikation wird hierbei der brieflichen Kommunikation gleichgestellt.
(1) Der Kunde hat die Lieferung unmittelbar nach Erhalt bzw. Aufnahme des Live-Betriebes (Inbetriebnahme) auf Vollständigkeit, Funktionalität und Beschädigung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Lieferung bzw. Inbetriebnahme, gilt die Abnahme als erfolgt.
(2) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die DMI Software Deutschland GmbH behält sich das Eigentum an Lieferwaren bis zur Zahlung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung vor.
(1) Soweit nicht gesondert ausgewiesen, verstehen sich alle in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen enthaltenen Preise zzgl. der jeweils zu der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer in EURO. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nur auf Anfrage.
(2) Für Installationen, Workshops oder Schulungen wird der jeweils gültigen Stunden- bzw. Tagessatz der DMI Software Deutschland GmbH in Rechnung gestellt, es sei denn, es wurde vorab schriftlich ein Pauschalpreis vereinbart.
(3) Entstehende Spesen werden gemäß Angebot abgerechnet.
(4) Soweit der Vertragspartner seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Einfuhrumsatzsteuerrichtlinien der Europäischen Union verpflichtet. Er hat seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und etwaige Änderungen unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer und die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren zu geben sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu informieren. Der Vertragspartner ist weiterhin verpflichtet, der DMI Software Deutschland GmbH den Aufwand und die Kosten, die wegen unterbliebener oder fehlerhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen. Die DMI Software Deutschland GmbH haftet nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, es fällt der DMI Software Deutschland GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
(5) Die DMI Software Deutschland GmbH ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei einer Verletzung einer Vertragspflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
(1) Die von der DMI Software Deutschland GmbH genannten Fristen und Termine sind unverbindlich, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Solange der Vertragspartner mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug ist, ruht die Leistungspflicht der DMI Software Deutschland GmbH.
(3) Eventuell genannte Liefer- bzw. Inbetriebnahmefristen beginnen mit dem Datum der schriftlichen Vertragsbestätigung.
(4) Verhindern höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung oder Lieferschwierigkeiten von Zulieferern eine termingerechte Lieferung bzw. Inbetriebnahme durch die DMI Software Deutschland GmbH, verlängert sich die Lieferfrist bzw. verschiebt sich der Liefertermin bzw. der Inbetriebnahmetermin um die Dauer der Verzögerung.
(5) Falls die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist die DMI Software Deutschland GmbH berechtigt, die Lieferung einzuschränken, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In diesem Fall hat der Vertragspartner keinen Anspruch auf Nachbesserung oder Nachlieferung. Hierbei unterrichtet die DMI Software Deutschland GmbH den Vertragspartner unverzüglich. Nach Erhalt einer Teillieferung ist der Vertragspartner berechtigt, vom gesamten Vertrag zurückzutreten, wenn die Teillieferung objektiv wertlos für ihn ist.
(6) Wird die vereinbarte Liefer- bzw. Inbetriebnahmefrist überschritten, kann der Vertragspartner mittels eines eingeschriebenen Briefes eine Frist von vier Wochen setzen. Nach Fristablauf kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
(7) Schadensersatz wegen Nichterfüllung steht dem Vertragspartner nur dann zu, wenn die DMI Software Deutschland GmbH bzw. dessen Erfüllungsgehilfen die Verzögerung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
(8) Die DMI Software Deutschland GmbH ist zu Teillieferungen bzw. Teilinbetriebnahmen berechtigt.
(9) Verzögert sich eine System- oder Softwareinstallation durch den Eintritt von Umständen, die von der DMI Software Deutschland GmbH nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet sind, so tritt, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung erheblichen Einfluß haben, eine angemessene Verlängerung der Frist ein. Dies gilt auch dann, wenn die Installation bereits begonnen wurde.
(1) Der Vertragspartner hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder anerkannt wurden.
(2) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, Ansprüche oder Rechte aus Verträgen mit der DMI Software Deutschland GmbH ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
(3) Der Weiterverkauf von Lizenzrechten durch den Vertragspartner an Dritte ist ausgeschlossen.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Liefer- bzw. Leistungsdatum bzw. ab Mitteilung der Betriebsbereitschaft.
(2) Vertragspartner müssen offensichtliche Mängel sowie bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Lieferung oder Inbetriebnahme bzw. Leistungserbringung schriftlich anzeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gew.hrleistungsansprüchen ausgeschlossen. Den Vertragspartner trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
(3) Schadensersatzansprüche - insbesondere auch für Mangelfolgeschäden - können nur geltend gemacht werden, wenn der eventuelle Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung seitens der DMI Software Deutschland GmbH beruht. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Leistungsdatum. Dies gilt nicht bei Arglist.
(4) In jedem Lieferungs- bzw. Leistungsfall ist die Höhe der Haftung einvernehmlich auf den Verkehrswert der Lieferung oder des Auftragswertes laut Angebot begrenzt; alle darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Im übrigen bleibt es bei der gesetzlich zulässigen Möglichkeit des weitestgehenden Haftungsausschlusses. Die Haftung der DMI Software Deutschland GmbH für Schäden aus fehlerhafter Beratung beschränkt sich, soweit dem Berater nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungs-/Consultingshonorars, in jedem Fall auf einen Höchstbetrag von EUR 15.000 je einzelnem Schadensfall.
(5) Es gilt als Beschaffenheit der Leistung grundsätzlich nur die Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung als vereinbart. Garantien im Rechtssinne erhält der Vertragspartner durch die DMI Software Deutschland GmbH nicht.
(6) Für mündliche Erklärungen und mündliche Auskünfte der DMI Software Deutschland GmbH bzw. seiner Mitarbeiter wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Haftungen zu ausländischem Recht werden gesondert geregelt.
(7) Der Vertragspartner ist bei Softwareprojekten zur Abnahme bzw. Inbetriebnahme verpflichtet, sobald ihm deren Beendigung angezeigt worden ist und eine Erprobung mittels Funktionstests stattgefunden hat. Nach einwandfreiem Testverlauf bestätigt der Kunde die Abnahme der installierten Software durch Unterzeichnung des Testprotokolls. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Besteller die Abnahme nicht verweigern.
(8) Verzögert sich die Abnahme eines Softwareprojektes ohne Verschulden seitens der DMI Software Deutschland GmbH, so gilt die Abnahme nach Ablauf zweier Wochen nach Beendigung des Softwareprojektes als erfolgt.
(9) Mit der Leistungsabnahme entfällt die Haftung der DMI Software Deutschland GmbH für erkennbare Mängel, soweit sich der Vertragspartner nicht die Gewährleistung aufgrund eines bestimmten Mangels vorbehalten hat.
(1) DMI Software Deutschland GmbH verwendet die angegebenen Daten der Kunden nur zur Erfüllung der vertraglich zugesagten Leistungen bzw. dafür, wiederkehrenden Besuchern erneute Angaben zu ersparen. DMI Software Deutschland GmbH gibt keine persönlichen Daten an Dritte weiter.
(2) Der Kunde wird hiermit gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darüber unterrichtet, dass die angegebenen Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus den vertraglichen Aufgaben ergeben, maschinell verarbeitet werden.
(3) Soweit sich die DMI Software Deutschland GmbH Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedient, ist die DMI Software Deutschland GmbH berechtigt, die zur Vertragserfüllung relevanten Daten diesem Dritten offen zu legen.
(4) Der Kunde kann jederzeit die Löschung seiner Daten verlangen.
(5) Die DMI Software Deutschland GmbH darf jederzeit anonymisierte Daten, wie die regionale Kundenverteilung, Objektstrukturen, Aufwandsstrukturen, Anzahl der Zugriffe, etc. zu eigenen Zwecken verwenden und auch weitergeben.
(6) Die DMI Software Deutschland GmbH weist ausdrücklich daraufhin, dass das Internet trotz aller technischen Vorkehrungen eine absolute Datensicherheit nicht zulässt. Für Handlungen von Dritten haftet sie nicht. Keinesfalls haftet sie für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftungen und bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden und bei Verlust des Lebens des Kunden.
(7) Der Kunde seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritte über die Nutzung der bereitgestellten Seiten und Software nicht für ihn oder Dritte bestimmte Daten oder Informationen zu verschaffen.
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen zwischen der DMI Software Deutschland GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch in Bezug auf diese Schriftformerfordernis. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.
(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit der DMI Software Deutschland GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat. Die Geltung des UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Verträgen, soweit dies nach deutschem Recht zulässig ist, ist für beide Vertragspartner Hamburg, Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so sollen die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Bei Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Regelung vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.